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Steuersätze 2025: Was sich geändert hat

Eine umfassende Übersicht aller steuerrelevanten Änderungen für 2025 und deren Auswirkungen auf Ihr Nettogehalt in der Schweiz.

Veröffentlicht am 26. Juni 2025

Überblick über die Änderungen 2025

Das Steuerjahr 2025 bringt für Schweizer Arbeitnehmer eine Reihe von Änderungen bei Sozialversicherungsbeiträgen, beruflicher Vorsorge und kantonalen Steuersätzen. Während die direkte Bundessteuer unverändert bleibt, haben mehrere Kantone ihre Steuertarife angepasst, und die AHV/IV-Beiträge sowie BVG-Parameter wurden aktualisiert. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Änderungen und zeigt, was sie für Ihren Nettolohn bedeuten.

Das Schweizer Steuersystem ist bekanntlich komplex, da es auf drei Ebenen erhoben wird: Bund, Kanton und Gemeinde. Zusätzlich werden Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) direkt vom Bruttolohn abgezogen. Jede Änderung auf einer dieser Ebenen wirkt sich unmittelbar auf das Nettogehalt aus.

AHV/IV/EO-Beiträge

Die Beitragssätze für die erste Säule bleiben für 2025 stabil. Der AHV-Beitragssatz beträgt weiterhin 8,7 Prozent des Bruttolohns (je 4,35 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Der IV-Beitrag liegt bei 1,4 Prozent (je 0,7 Prozent) und der EO-Beitrag bei 0,5 Prozent (je 0,25 Prozent). Insgesamt zahlen Arbeitnehmer 5,3 Prozent ihres Bruttolohns an AHV/IV/EO-Beiträgen.

Die maximale AHV-Altersrente wurde für 2025 auf 2 450 CHF pro Monat angehoben, was die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung widerspiegelt. Die Mindestbeiträge für Selbstständige und Nichterwerbstätige wurden ebenfalls angepasst.

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Der ALV-Beitragssatz bleibt bei 2,2 Prozent des versicherten Verdienstes bis zum Maximalbetrag von 148 200 CHF pro Jahr (je 1,1 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Für Einkommen über 148 200 CHF fällt kein zusätzlicher ALV-Beitrag an. Der Solidaritätsbeitrag von 1,0 Prozent auf Einkommen über 148 200 CHF wurde per Ende 2023 abgeschafft und gilt auch 2025 nicht mehr.

Für einen Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 100 000 CHF beträgt der ALV-Abzug 1 100 CHF pro Jahr oder rund 92 CHF pro Monat. Bei einem Gehalt von 150 000 CHF wird der ALV-Abzug auf den Maximalbetrag von 148 200 CHF berechnet, was 1 630 CHF pro Jahr ergibt.

BVG-Änderungen (Zweite Säule)

Für die berufliche Vorsorge (BVG) wurden die Grenzbeträge für 2025 angepasst. Der Koordinationsabzug beträgt 25 725 CHF, die Eintrittsschwelle liegt bei 22 050 CHF, und der maximal versicherte Lohn liegt bei 88 200 CHF. Der Koordinationsabzug bestimmt, welcher Teil des Lohns für die BVG-Beiträge relevant ist.

Die BVG-Beitragssätze sind altersabhängig und betragen 7 Prozent für Arbeitnehmer von 25 bis 34 Jahren, 10 Prozent von 35 bis 44 Jahren, 15 Prozent von 45 bis 54 Jahren und 18 Prozent von 55 bis 65 Jahren. Diese Sätze gelten für die gesetzlichen Mindestbeiträge. Viele Arbeitgeber bieten überobligatorische Vorsorgeleistungen mit höheren Beiträgen an.

Direkte Bundessteuer

Die direkte Bundessteuer für natürliche Personen bleibt für 2025 unverändert. Die Tarife sind progressiv und reichen von 0,77 Prozent für steuerbares Einkommen über 17 800 CHF bis 11,5 Prozent für Einkommen über 755 200 CHF. Die Freibeträge und Abzüge wurden marginal an die Teuerung angepasst. Der Kinderabzug beträgt weiterhin 6 600 CHF pro Kind, und der Versicherungsabzug liegt bei 1 800 CHF für Alleinstehende bzw. 3 600 CHF für Verheiratete.

Kantonale Steueränderungen

Mehrere Kantone haben ihre Steuertarife für 2025 angepasst. Der Kanton Zürich hat den Steuerfuss leicht gesenkt, was zu einer minimalen Entlastung führt. Der Kanton Bern hat die Vermögenssteuer angepasst. Der Kanton Waadt hat Änderungen bei den Abzügen für Berufskosten vorgenommen. Die genauen Auswirkungen hängen vom Wohnkanton und der Gemeinde ab.

Im kantonalen Vergleich bleibt Zug der steuergünstigste Kanton für natürliche Personen, gefolgt von Schwyz, Nidwalden und Appenzell Innerrhoden. Die höchsten Steuern zahlen Arbeitnehmer in den Kantonen Genf, Waadt und Bern. Verwenden Sie unseren Kantonsvergleich, um die Unterschiede für Ihr Einkommen zu sehen.

Säule 3a: Maximalbetrag 2025

Der maximale Abzug für Einzahlungen in die Säule 3a beträgt 7 258 CHF für Arbeitnehmer mit einer Pensionskasse und 36 288 CHF für Selbstständige ohne Pensionskasse. Diese Beträge sind für 2025 leicht angestiegen. Einzahlungen in die Säule 3a können vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und bieten damit eine der effektivsten Möglichkeiten zur Steueroptimierung.

Auswirkungen auf das Nettogehalt

Die Gesamtänderungen für 2025 sind für die meisten Arbeitnehmer gering. Ein Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 80 000 CHF kann mit einer Änderung von weniger als 200 CHF pro Jahr rechnen, abhängig vom Wohnkanton. Die grössten Auswirkungen haben die kantonalen Steueranpassungen, die je nach Kanton positiv oder negativ ausfallen können.

Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um Ihr persönliches Nettogehalt für 2026 zu berechnen. Der Rechner berücksichtigt alle aktuellen Abzüge und Steuersätze für Ihren Kanton und Ihre Gemeinde.

Quellen