Stundenlohn Rechner Schweiz 2026
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Vertraglich vereinbarte Arbeitsstunden
Brutto-Stundenlohn
CHF 40.53
Netto-Stundenlohn: CHF 31.33
Stundenlohn-Berechnung in der Schweiz - Formeln, Branchen und Ferienzuschläge
Die Umrechnung zwischen Monats- und Stundenlohn gehört zu den grundlegenden Berechnungen im Schweizer Arbeitsmarkt. Sie ist nicht nur für Temporärarbeitende und Stundenlöhner relevant, sondern auch für Festangestellte, die ihren Lohn mit Branchenvergleichen abgleichen, Teilzeitstellen bewerten oder den Wert von Ueberstunden einschätzen möchten. In der Schweiz ist die Berechnung aufgrund der unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten je nach Branche und Gesamtarbeitsvertrag (GAV) etwas komplizierter als in vielen anderen Ländern.
Die Grundformel der Stundenlohn-Berechnung
Die Standardformel lautet: Stundenlohn = Jahreslohn geteilt durch 52 Wochen geteilt durch die wöchentliche Arbeitszeit. Der Faktor 52 ergibt sich aus der Annahme von 52 Arbeitswochen pro Jahr, wobei Ferien und Feiertage bereits im Jahreslohn eingepreist sind (ein Monatslohn wird unabhängig von der Anzahl Arbeitstage im Monat bezahlt). Die umgekehrte Berechnung lautet: Monatslohn = Stundenlohn multipliziert mit der wöchentlichen Arbeitszeit multipliziert mit 52 geteilt durch 12.
Konkret am Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Monatslohn von CHF 7 000 (12 Monatslöhne, also CHF 84 000 pro Jahr) bei einer 42-Stunden-Woche verdient CHF 84 000 / 52 / 42 = CHF 38.46 pro Stunde. Hat derselbe Arbeitnehmer einen 13. Monatslohn, beträgt der Jahreslohn CHF 91 000, und der Stundenlohn steigt auf CHF 91 000 / 52 / 42 = CHF 41.67. Dieser Unterschied von CHF 3.21 pro Stunde verdeutlicht, warum bei Lohnvergleichen immer der Jahreslohn und nicht der Monatslohn verglichen werden sollte.
Branchenspezifische Arbeitszeiten in der Schweiz
Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) legt die maximale wöchentliche Arbeitszeit fest: 45 Stunden für industrielle Betriebe, Büro- und technisches Personal sowie Detailhandelsangestellte, und 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmer. Die tatsächliche vertragliche Arbeitszeit liegt jedoch fast immer darunter und variiert erheblich nach Branche:
- Bankenwesen: Typischerweise 40 bis 41 Stunden pro Woche. Der Banken-GAV sieht 40 Stunden vor, einige Institute gewähren 41 Stunden.
- Versicherungen: In der Regel 41 Stunden pro Woche, teilweise 40 Stunden bei großen Versicherungsgesellschaften.
- IT und Technologie: Häufig 40 bis 42 Stunden, bei internationalen Unternehmen teils flexible Modelle mit Vertrauensarbeitszeit.
- Industrie und Produktion: Meist 41 bis 42 Stunden, im Schichtbetrieb gegebenenfalls mehr mit entsprechenden Zuschlägen.
- Bauwesen: Der Bauhauptgewerbe-GAV (LMV) sieht eine Jahresarbeitszeit vor, die im Sommer länger und im Winter kürzer ist. Im Durchschnitt sind es rund 43 bis 44 Stunden pro Woche.
- Gastgewerbe: Der L-GAV Gastgewerbe sieht 42 Stunden (Service) bzw. 43,5 Stunden (Küche) vor. Die maximale Arbeitszeit kann bis 45 Stunden betragen.
- Detailhandel: Zwischen 41 und 42 Stunden je nach GAV und Unternehmen.
- Öffentlicher Dienst: Bund und die meisten Kantone arbeiten mit 41,5 bis 42 Stunden pro Woche.
Diese Unterschiede haben einen direkten Einfluss auf den Stundenlohn: Ein Monatslohn von CHF 7 000 entspricht bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von CHF 40.38, bei 45 Wochenstunden jedoch nur CHF 35.90. Die Differenz von CHF 4.48 pro Stunde summiert sich über ein Jahr auf rund CHF 10 000 an Mehrarbeit ohne zusätzliche Vergutung.
Ferienzuschlag und Feiertagsentschädigung
Für Arbeitnehmer im Stundenlohn (Temporärangestellte, Aushilfen, Freelancer auf Stundenbasis) werden Ferien und Feiertage als prozentualer Zuschlag auf den Stundenlohn ausbezahlt, da sie keinen bezahlten Urlaub erhalten. Die Sätze richten sich nach der Ferienanzahl:
- 4 Wochen Ferien (gesetzliches Minimum): 8,33% Ferienzuschlag
- 5 Wochen Ferien (üblich ab 50 Jahren oder in vielen GAV): 10,64% Ferienzuschlag
- 6 Wochen Ferien (Jugendliche unter 20, einige Kaderpositionen): 13,04% Ferienzuschlag
Zusätzlich wird häufig der 13. Monatslohn als Zuschlag von 8,33% aufgeschlagen, wenn kein separater 13. Monatsgehalt gezahlt wird. Der Gesamtzuschlag kann somit bei 5 Wochen Ferien und 13. Monatslohn bis zu 18,97% betragen. Ein Basis-Stundenlohn von CHF 30 wird dann zu CHF 35.69 mit allen Zuschlägen. Auf der Lohnabrechnung müssen diese Zuschläge separat ausgewiesen werden, damit der Arbeitnehmer prüfen kann, ob sie korrekt berechnet wurden.
Stundenlohn bei Teilzeit: Gleichwertigkeit prüfen
Gemäß dem Gleichstellungsgesetz und dem Prinzip der Lohngleichheit darf der Stundenlohn bei Teilzeitarbeit nicht niedriger sein als bei einer vergleichbaren Vollzeitstelle. In der Praxis kommt es dennoch vor, dass Teilzeitstellen proportional schlechter entlöhnt werden. Mit unserem Rechner können Sie dies einfach prüfen: Rechnen Sie sowohl den Vollzeit- als auch den Teilzeitlohn in einen Stundenlohn um. Weichen die Werte ab, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen.
Ein besonderer Aspekt bei Teilzeit betrifft den BVG-Koordinationsabzug: Dieser beträgt unabhängig vom Beschäftigungsgrad CHF 26 460. Bei einem 50%-Pensum mit CHF 42 000 Jahreslohn verbleibt nach dem Koordinationsabzug nur ein versicherter Lohn von CHF 16 275, während bei Vollzeit (CHF 84 000) der versicherte Lohn CHF 58 275 beträgt. Proportional gesehen ist der versicherte BVG-Lohn bei Teilzeit deutlich geringer, was langfristig zu erheblichen Einbussen bei der Altersrente führt. Einige fortschrittliche Arbeitgeber passen den Koordinationsabzug proportional zum Beschäftigungsgrad an.
Ueberstunden und Überzeitentschädigung
Die Kenntnis des Stundenlohns ist auch für die Berechnung von Ueberstunden wichtig. Gemäß Schweizer Arbeitsrecht müssen Ueberstunden grundsätzlich mit einem Zuschlag von mindestens 25% entschädigt werden, sofern der Arbeitnehmer nicht der Kompensation durch Freizeit gleichen Umfangs zustimmt. Ueberzeit (Arbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus) muss sogar zwingend mit 25% Zuschlag vergütet werden und kann nicht einfach durch Freizeit kompensiert werden. Bei einem Stundenlohn von CHF 40 beträgt der Ueberstundenzuschlag somit CHF 10, was zu einer Entschädigung von CHF 50 pro Ueberstunde führt.
Stundenlohn nach Beschäftigungsgrad und Branche
| Pensum | Wochenstunden (42h-Basis) | Monatslohn (bei CHF 38/h) | Jahreslohn |
|---|---|---|---|
| 100% | 42,0 h | CHF 6 916 | CHF 82 992 |
| 80% | 33,6 h | CHF 5 533 | CHF 66 394 |
| 60% | 25,2 h | CHF 4 150 | CHF 49 795 |
| 40% | 16,8 h | CHF 2 767 | CHF 33 197 |
| 20% | 8,4 h | CHF 1 383 | CHF 16 598 |
* Berechnung auf Basis von 42 Wochenstunden (Vollzeit) und CHF 38/Stunde. Formel: Monatslohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 / 12.
Branchenvergleich: Typische Stundenlohne in der Schweiz 2026
Der Medianlohn in der Schweiz liegt gemäß Bundesamt für Statistik (BFS) bei rund CHF 6 788 brutto pro Monat (Lohnstrukturerhebung 2024). Bei einer 42-Stunden-Woche entspricht das einem Stundenlohn von CHF 37.25. Die Bandbreite zwischen den Branchen ist allerdings enorm:
| Branche | Median-Monatslohn | Stundenlohn ca. | Wochenstunden |
|---|---|---|---|
| Pharma / Chemie | CHF 9 500 | CHF 55 | 40h |
| Finanzdienstleistungen | CHF 9 200 | CHF 53 | 40h |
| IT / Telekommunikation | CHF 8 500 | CHF 49 | 40h |
| Öffentliche Verwaltung | CHF 7 800 | CHF 43 | 42h |
| Maschinenbau / MEM | CHF 7 200 | CHF 40 | 41h |
| Baugewerbe | CHF 6 200 | CHF 33 | 43h |
| Detailhandel | CHF 5 400 | CHF 30 | 42h |
| Gastgewerbe | CHF 4 600 | CHF 24 | 43.5h |
* Orientierungswerte basierend auf BFS-Lohnstrukturerhebung. Die tatsächlichen Löhne variieren nach Erfahrung, Region, Unternehmen und individueller Qualifikation erheblich.
Ferienzuschlag-Tabelle für Stundenlöhner
Wer im Stundenlohn arbeitet, erhält keine bezahlten Ferien, sondern einen prozentualen Zuschlag auf den Grundstundenlohn. Die korrekte Berechnung des Zuschlags ist wichtig, denn nicht selten werden die Sätze falsch angewendet oder der 13. Monatslohn vergessen. Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung anhand folgender Richtwerte:
- 4 Wochen Ferien: 8,33% Zuschlag auf den Grundstundenlohn. Berechnung: 4/48 = 0,0833.
- 5 Wochen Ferien: 10,64% Zuschlag. Berechnung: 5/47 = 0,1064.
- 13. Monatslohn (falls vereinbart): Zusätzlich 8,33% Zuschlag (1/12).
- Gesamtzuschlag bei 5 Wochen Ferien + 13. Monatslohn: 10,64% + 8,33% = 18,97%.
Ein Basis-Stundenlohn von CHF 30 steigt mit dem vollen Zuschlag auf CHF 35.69. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Ferienzuschlag auf der Lohnabrechnung separat auszuweisen. Ist der Zuschlag im Stundenlohn eingeschlossen (sogenannter Inklusivlohn), muss dies im Arbeitsvertrag klar festgehalten sein.
Häufig gestellte Fragen
Wie rechne ich einen Monatslohn in einen Stundenlohn um?
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Stundenlohn?
Wie berechne ich den Stundenlohn bei Teilzeitarbeit?
Sind der 13. Monatslohn und Ferienzuschlag im Stundenlohn enthalten?
Was gilt als guter Stundenlohn in der Schweiz?
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