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Aktualisiert für das Steuerjahr 2026
Mottalib Radif Von Mottalib Radif, begeistert von persönlicher Finanzplanung, MBA INSEAD
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BVG Rechner 2026 - Pensionskasse Beiträge berechnen

Berechnen Sie Ihre BVG-Beiträge, projizieren Sie Ihr Pensionskassen-Kapital bis zur Pensionierung und ermitteln Sie Ihre voraussichtliche BVG-Rente. Alle Altersstufen und der aktuelle Koordinationsabzug 2026 berücksichtigt.

Schnellrechner: BVG-Beiträge 2026

Ermitteln Sie Ihren koordinierten Lohn und die monatlichen BVG-Altersgutschriften.

CHF
CHF

Projiziertes Kapital (Alter 65)

CHF 430 671.38

Koordinierter Lohn
CHF 37 800.00
BVG-Satz
10.00%
Arbeitnehmerbeitrag
CHF 5 354.00
Arbeitgeberbeitrag
CHF 5 354.00
Gesamtbeitrag
CHF 10 708.00

So funktioniert die BVG-Berechnung in der Schweiz

Die berufliche Vorsorge (BVG), auch als 2. Säule bezeichnet, bildet zusammen mit der AHV und der privaten Vorsorge das Drei-Säulen-System der Schweizer Altersvorsorge. Das BVG wurde 1985 eingeführt und hat zum Ziel, zusammen mit der AHV-Rente rund 60% des letzten Erwerbseinkommens im Alter abzudecken. Die Berechnung der BVG-Beiträge und des projizierten Altersguthabens folgt einem klar definierten Schema, das in diesem Rechner vollständig abgebildet wird.

Schritt 1: Koordinierter Lohn ermitteln

Der koordinierte Lohn bildet die Berechnungsgrundlage für alle BVG-Beiträge. Er ergibt sich aus dem AHV-Jahreslohn abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 25.725 (Stand 2026). Diese Koordination stellt sicher, dass der bereits durch die AHV versicherte Lohnanteil nicht doppelt versichert wird. Die Eintrittsschwelle liegt bei CHF 22.050: Arbeitnehmer, deren Jahreslohn darunter liegt, sind im BVG-Obligatorium nicht versichert. Der maximale versicherte Lohn beträgt CHF 88.200, was einem maximalen koordinierten Lohn von CHF 62.475 entspricht. Als minimaler koordinierter Lohn gelten CHF 3.675, selbst wenn die Differenz zwischen Lohn und Koordinationsabzug tiefer ausfällt. Ein Beispiel: Bei einem Jahreslohn von CHF 85.000 ergibt sich ein koordinierter Lohn von CHF 85.000 minus CHF 25.725, also CHF 59.275.

Schritt 2: Altersgutschriften bestimmen

Die Altersgutschriften sind nach vier Altersstufen gestaffelt und steigen mit zunehmendem Alter. Dieses System spiegelt die kürzere verbleibende Ansparzeit älterer Arbeitnehmer wider. Die gesetzlichen Mindestsätze betragen: 7% des koordinierten Lohns für die Altersgruppe 25 bis 34 Jahre, 10% für 35 bis 44 Jahre, 15% für 45 bis 54 Jahre und 18% für 55 bis 65 Jahre. Der Beitragsbeginn für die Risikoleistungen (Invalidität und Tod) liegt bereits bei 17 Jahren, die Sparbeiträge beginnen jedoch erst ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag. Bei einem koordinierten Lohn von CHF 59.275 und einer Person im Alter von 40 Jahren (Satz 10%) ergibt sich eine jährliche Altersgutschrift von CHF 5.928.

Schritt 3: Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Gesamtbeiträge übernimmt. In der Praxis leisten viele Arbeitgeber mehr als die gesetzliche Hälfte, was als wertvolle Lohnnebenleistung gilt. Einige grosszügige Arbeitgeber übernehmen 60% oder gar zwei Drittel der BVG-Beiträge. Neben den Altersgutschriften fallen zusätzlich Beiträge für Risikoleistungen (Invaliditäts- und Todesfallversicherung) sowie Verwaltungskosten an, die typischerweise 2-4% des koordinierten Lohns ausmachen. Im Standardfall (50/50-Aufteilung) bei CHF 5.928 Altersgutschrift beträgt der Arbeitnehmeranteil CHF 2.964 pro Jahr oder CHF 247 pro Monat.

Schritt 4: Kapitalprojektion bis zur Pensionierung

Unser Rechner projiziert Ihr Altersguthaben bis zum ordentlichen Rentenalter (65 Jahre für Männer und Frauen seit der AHV 21-Reform). Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt: das aktuelle Altersguthaben, die jährlichen Altersgutschriften unter Berücksichtigung der altersabhängigen Staffelung, der BVG-Mindestzinssatz von 1,25% (Stand 2026) sowie der Zinseszinseffekt. Die Projektion zeigt das voraussichtliche Altersguthaben sowohl für das BVG-Obligatorium als auch, falls Sie entsprechende Daten eingeben, für den überobligatorischen Teil.

Schritt 5: Rentenberechnung und Umwandlungssatz

Das projizierte Altersguthaben wird mit dem Umwandlungssatz multipliziert, um die jährliche Rente zu ermitteln. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz beträgt 6,8% für das obligatorische Guthaben. Das bedeutet: Pro CHF 100.000 Altersguthaben erhalten Sie CHF 6.800 pro Jahr oder CHF 567 pro Monat. Für den überobligatorischen Teil können Pensionskassen tiefere Umwandlungssätze festlegen, die aktuell bei den meisten Kassen zwischen 4,5% und 5,8% liegen. Der effektive Gesamtumwandlungssatz, der auf das gesamte Guthaben angewendet wird (sogenannter umhüllender Umwandlungssatz), liegt dadurch je nach Kasse bei 5,0% bis 6,0%.

Besonderheiten bei Teilzeitarbeit

Für Teilzeitbeschäftigte ist die BVG-Berechnung besonders relevant, da der volle Koordinationsabzug bei einem Teilzeitpensum den versicherten Lohn überproportional reduziert. Beispiel: Bei einem 60%-Pensum und CHF 51.000 Jahreslohn (60% von CHF 85.000) beträgt der koordinierte Lohn nur CHF 25.275 (CHF 51.000 minus CHF 25.725). Viele Pensionskassen passen den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad an (sogenannter angepasster Koordinationsabzug). In diesem Fall würde der Abzug CHF 15.435 betragen (60% von CHF 25.725), und der koordinierte Lohn läge bei CHF 35.565. Prüfen Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse, denn die Unterschiede können erheblich sein und wirken sich direkt auf Ihre spätere Rente aus.

Einkauf in die Pensionskasse

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse gehören zu den wirksamsten Steueroptimierungsinstrumenten in der Schweiz. Die Einkaufssumme ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar, was je nach Kanton zu einer Steuerersparnis von 25% bis 42% des Einkaufsbetrags führen kann. Die maximale Einkaufssumme ergibt sich aus der Differenz zwischen dem reglementarischen Altersguthaben (was Sie bei lückenlosen Beiträgen hätten) und dem tatsächlichen Guthaben. Typische Situationen, die eine Einkaufsmöglichkeit eröffnen, sind: später Berufseinstieg, Zuzug aus dem Ausland, Scheidung, längere Erwerbsunterbüche oder Lohnerhöhungen. Strategisch empfiehlt es sich, Einkäufe über mehrere Jahre zu verteilen, um in jedem Jahr die maximale Steuerprogression auszuschöpfen.

Obligatorium vs. Überobligatorium

Die Unterscheidung zwischen obligatorischem und überobligatorischem BVG-Guthaben ist für die finanzielle Planung zentral. Das BVG-Obligatorium bietet höhere Garantien: Mindestzinssatz (1,25%), Mindestumwandlungssatz (6,8%) und gesetzliche Mindestleistungen bei Invalidität und Tod. Im überobligatorischen Teil haben Pensionskassen mehr Spielraum, insbesondere bei der Verzinsung und dem Umwandlungssatz. Die meisten Pensionskassen in der Schweiz führen eine sogenannte umhüllende Rechnung, bei der obligatorisches und überobligatorisches Guthaben zusammengefasst werden. Die reglementarischen Leistungen dürfen die BVG-Mindestleistungen nie unterschreiten, was als Schattenrechnung überprüft wird. Arbeitnehmer mit hohen Löhnen über der BVG-Obergrenze von CHF 88.200 profitieren besonders von grosszügigen überobligatorischen Plänen.

BVG-Altersgutschriften und Referenzwerte 2026

Altersstufe Beitragssatz Gutschrift/Jahr* AN-Anteil/Monat Guthaben nach Stufe**
25-34 Jahre 7,0% CHF 4.149 CHF 173 CHF 44.670
35-44 Jahre 10,0% CHF 5.928 CHF 247 CHF 111.440
45-54 Jahre 15,0% CHF 8.891 CHF 371 CHF 212.900
55-65 Jahre 18,0% CHF 10.670 CHF 445 CHF 341.800

* Bei einem koordinierten Lohn von CHF 59.275 (Jahreslohn CHF 85.000 minus Koordinationsabzug CHF 25.725). ** Kumuliertes Guthaben bei durchgehender Einzahlung mit 1,25% Verzinsung (gerundet, ohne Überobligatorium).

BVG-Grenzwerte 2026 im Überblick

Grenzwert Betrag 2026
Eintrittsschwelle (BVG-Obligatorium) CHF 22.050
Koordinationsabzug CHF 25.725
Minimaler koordinierter Lohn CHF 3.675
Maximaler koordinierter Lohn CHF 62.475
Obere Grenze des Jahreslohns (BVG) CHF 88.200
BVG-Mindestzinssatz 1,25%
Mindestumwandlungssatz (obligatorisch) 6,8%

Rentenbeispiele nach Altersguthaben

Altersguthaben Rente/Jahr (6,8%) Rente/Monat (6,8%) Rente/Monat (5,4%)*
CHF 200.000 CHF 13.600 CHF 1.133 CHF 900
CHF 400.000 CHF 27.200 CHF 2.267 CHF 1.800
CHF 600.000 CHF 40.800 CHF 3.400 CHF 2.700
CHF 800.000 CHF 54.400 CHF 4.533 CHF 3.600

* Umwandlungssatz von 5,4% als Beispiel für den effektiven Gesamtumwandlungssatz vieler Pensionskassen (umhüllende Rechnung, obligatorisch + überobligatorisch).

Strategien zur Optimierung der 2. Säule

Steueroptimierung durch gestaffelte Einkäufe: Verteilen Sie Einkäufe in die Pensionskasse über mehrere Jahre, um in jedem Steuerjahr den maximalen Progressionseffekt auszunutzen. Ein Einkauf von CHF 50.000 auf einmal spart weniger Steuern als fünf Einkäufe à CHF 10.000 über fünf Jahre.

Wohneigentumsförderung (WEF): Bis zum Alter von 50 Jahren können Sie das gesamte Vorsorgeguthaben als Vorbezug für selbstbewohntes Wohneigentum einsetzen. Ab 50 Jahren gilt ein Limit: entweder der Betrag mit 50 oder die Hälfte des aktuellen Guthabens (je nachdem, welcher Betrag höher ist). Der Mindestbezug beträgt CHF 20.000. Beachten Sie, dass Vorbezüge besteuert werden und zu tieferen Rentenleistungen führen.

Kapitalbezug vs. Rente: Bei der Pensionierung haben Sie das Recht, mindestens 25% des obligatorischen Altersguthabens als Kapital zu beziehen (je nach Reglement oft mehr). Die Entscheidung zwischen Kapital und Rente hängt von vielen Faktoren ab: Lebenserwartung, Gesundheitszustand, weitere Einkommen, Steuersituation, Hinterbliebene und Risikobereitschaft bei der Anlage. Kapital wird einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert, Renten dagegen als Einkommen. Hinterlassenenleistungen sind bei der Rente besser geschützt, während Kapital frei vererbt werden kann.

Pensionskassenvergleich bei Stellenwechsel: Bei einem Stellenwechsel wird das vorhandene BVG-Guthaben als Freizügigkeitsleistung an die neue Pensionskasse übertragen. Vergleichen Sie die Planausgestaltung der neuen Kasse: Höhere überobligatorische Leistungen, bessere Verzinsung oder ein höherer Umwandlungssatz können über eine Karriere hinweg Zehntausende Franken an zusätzlichem Altersguthaben und späterer Rente ausmachen. Achten Sie insbesondere auf den Deckungsgrad der Kasse (idealerweise über 110%) und die langfristige Anlagestrategie.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die BVG-Beiträge je nach Alter?
Die gesetzlichen BVG-Mindestbeiträge (Altersgutschriften) steigen mit dem Alter: 25-34 Jahre 7% des koordinierten Lohns, 35-44 Jahre 10%, 45-54 Jahre 15% und 55-65 Jahre 18%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diese Beiträge, wobei der Arbeitgeber mindestens 50% übernehmen muss. Viele Pensionskassen bieten überobligatorische Pläne mit höheren Beiträgen und besseren Leistungen an.
Was ist der Koordinationsabzug und wie wird er berechnet?
Der Koordinationsabzug (auch Koordinationsbetrag) beträgt 2026 CHF 25.725 und wird vom Jahreslohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu ermitteln. Dieser dient der Koordination zwischen AHV (1. Säule) und BVG (2. Säule), um Doppelversicherungen zu vermeiden. Bei Teilzeitarbeit wird der Koordinationsabzug anteilsmäßig an das Pensum angepasst, sofern das Reglement dies vorsieht. Der minimale koordinierte Lohn beträgt CHF 3.675, die Obergrenze liegt bei CHF 62.475.
Wie hoch ist der BVG-Mindestzinssatz 2026?
Der BVG-Mindestzinssatz für das obligatorische Altersguthaben beträgt 2026 1,25%. Dieser Satz wird vom Bundesrat jährlich festgelegt und gilt nur für den obligatorischen Teil des BVG-Guthabens. Für den überobligatorischen Teil können Pensionskassen einen tieferen Zinssatz anwenden. In den letzten Jahren lag der Mindestzinssatz zwischen 1,00% und 1,25%. Der tatsächlich gutgeschriebene Zins vieler Pensionskassen liegt oft deutlich über dem Minimum.
Kann ich freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen?
Ja, Einkäufe in die Pensionskasse sind möglich, wenn eine Beitragslücke besteht. Die maximale Einkaufssumme ergibt sich aus dem reglementarischen Altersguthaben abzüglich des vorhandenen Guthabens. Einkäufe sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar, was zu erheblichen Steuerersparnissen führt. Wichtig: Nach einem Einkauf duerfen Sie drei Jahre lang kein Kapital aus der Pensionskasse beziehen. Zudem müssen frühere WEF-Vorbezüge zuerst zurückgezahlt werden.
Was ist der Umwandlungssatz und wie wirkt er sich auf meine Rente aus?
Der gesetzliche BVG-Mindestumwandlungssatz beträgt 6,8% und bestimmt, wie viel jährliche Rente Sie pro CHF 100.000 Altersguthaben erhalten, nämlich CHF 6.800 pro Jahr oder CHF 567 pro Monat. Dieser Satz gilt nur für das obligatorische Guthaben. Für den überobligatorischen Teil wenden die meisten Pensionskassen tiefere Umwandlungssätze an (oft 4,5-5,5%). Der effektive Gesamtumwandlungssatz, der auf dem gesamten Guthaben angewendet wird, liegt dadurch häufig bei 5,0-5,8%.

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