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Aktualisiert für das Steuerjahr 2026
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Rentenrechner Schweiz 2026 - AHV und BVG Rente schätzen

Schätzen Sie Ihre monatliche Rente aus AHV und BVG, berechnen Sie die Ersatzquote und ermitteln Sie Ihre Rentenlücke. Mit aktuellen Daten für das Referenzjahr 2026.

Schnellrechner: Gesamtrente AHV + BVG

Schätzen Sie Ihre monatliche Gesamtrente und die Ersatzquote.

CHF
CHF

Geschätzte Rente (monatlich)

CHF 6 194.25

AHV-Rente
CHF 2 184.42
BVG-Rente
CHF 4 009.83
Ersatzquote
80.05%
BVG bei Pensionierung
CHF 707 616.94

So funktioniert die Rentenberechnung in der Schweiz

Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen, die zusammen den Lebensstandard im Alter sichern sollen. Die 1. Säule (AHV) deckt den Grundbedarf, die 2. Säule (BVG/Pensionskasse) ergänzt bis zur gewünschten Ersatzquote von rund 60%, und die 3. Säule (private Vorsorge) schliesst verbleibende Lücken. Unser Rentenrechner kombiniert alle drei Komponenten, um Ihnen ein realistisches Bild Ihrer finanziellen Situation im Alter zu geben.

AHV-Rente: Die 1. Säule

Die AHV-Rente wird auf Basis des maßgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens und der Beitragsdauer berechnet. Das maßgebende durchschnittliche Jahreseinkommen setzt sich zusammen aus: dem Erwerbseinkommen (Summe aller AHV-pflichtigen Einkommen, aufgewertet mit dem Mischindex auf den aktuellen Geldwert), allfälligen Erziehungsgutschriften (CHF 44.100 pro Jahr für Jahre mit Kindern unter 16) und Betreuungsgutschriften (bei Pflege von hilflosen Angehörigen). Für verheiratete Personen wird das während der Ehe erzielte Einkommen beider Ehegatten hälftig aufgeteilt (Splitting).

Die volle AHV-Rente erhält, wer ab dem 20. Lebensjahr bis zum ordentlichen Rentenalter (65 Jahre) lückenlose Beiträge geleistet hat, also 44 Beitragsjahre vorweist. Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Kürzung von 1/44 der Rente. Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von CHF 88.200 oder mehr wird die Maximalrente von CHF 2.450 pro Monat erreicht. Die Minimalrente beträgt CHF 1.225 und wird bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen bis CHF 14.700 ausbezahlt.

BVG-Rente: Die 2. Säule

Die BVG-Rente basiert auf dem angesparten Altersguthaben bei der Pensionskasse. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: Zuerst wird das projizierte Altersguthaben bei Pensionierung ermittelt, basierend auf dem aktuellen Guthaben, den zukünftigen Altersgutschriften (7-18% des koordinierten Lohns, je nach Alter) und der Verzinsung (BVG-Mindestzins 2026: 1,25% für das Obligatorium). Dann wird das Guthaben mit dem Umwandlungssatz multipliziert: Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz beträgt 6,8% für das obligatorische Guthaben. Für den gesamten Betrag (obligatorisch und überobligatorisch) liegt der effektive umhüllende Umwandlungssatz bei den meisten Kassen zwischen 4,8% und 5,8%.

Ein konkretes Beispiel: Eine 40-jährige Person mit einem Jahreslohn von CHF 85.000 und einem aktuellen BVG-Guthaben von CHF 150.000 wird bis zum Alter 65 ein Guthaben von rund CHF 460.000 ansparen (bei 1,25% Verzinsung und BVG-Mindestplan). Bei einem umhüllenden Umwandlungssatz von 5,4% ergibt dies eine jährliche BVG-Rente von CHF 24.840 oder CHF 2.070 pro Monat. Zusammen mit der AHV-Rente von rund CHF 2.350 ergibt sich eine Gesamtrente von CHF 4.420 pro Monat, was einer Ersatzquote von 62% entspricht.

Rentenlücke berechnen

Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem gewünschten Einkommen im Alter und der voraussichtlichen Rente aus AHV und BVG. Als Faustregel gilt: Für einen ähnlichen Lebensstandard wie während der Erwerbstätigkeit benötigt man im Alter rund 70-80% des letzten Nettolohns. Die Ausgaben für Wohnen bleiben meist ähnlich, während Kosten für Pendeln, Berufskleidung und Verpflegung ausser Haus sinken. Gleichzeitig steigen häufig Gesundheitskosten und Freizeitausgaben.

Bei höheren Einkommen wird die Rentenlücke ausgeprägter. Ein Beispiel: Bei einem Jahreslohn von CHF 150.000 liegt die AHV-Rente bei maximal CHF 2.450 pro Monat und die BVG-Rente aus dem Obligatorium bei rund CHF 1.800 pro Monat (total CHF 4.250). Das entspricht einer Ersatzquote von nur 34%. Um auf 60% zu kommen, müssten monatlich CHF 3.250 zusätzlich aus anderen Quellen fliessen, beispielsweise aus der Säule 3a, überobligatorischem BVG-Guthaben oder privaten Ersparnissen.

Vorbezug und Aufschub der AHV-Rente

Seit der AHV-21-Reform können sowohl Männer als auch Frauen ihre AHV-Rente flexibel zwischen 63 und 70 Jahren beziehen. Ein Vorbezug um ein Jahr führt zu einer dauerhaften Kürzung von 6,8%, ein Vorbezug um zwei Jahre zu einer Kürzung von 13,6%. Umgekehrt erhöht ein Aufschub um ein Jahr die Rente um 5,2%, bei fünf Jahren Aufschub um 31,5%. Die Entscheidung hängt von der individuellen Gesundheit, finanziellen Situation und Lebensplanung ab. Statistisch gesehen lohnt sich der Vorbezug bei einer Lebenserwartung unter 80 Jahren, der Aufschub bei längerer Lebenserwartung.

Neu ist auch die Möglichkeit des Teilrentenbezugs: Sie können einen Teil der AHV-Rente vorbeziehen (zwischen 20% und 80%) und den Rest später abrufen. Dies bietet Flexibilität beim gleitenden Übergang in den Ruhestand und kann steuerlich vorteilhaft sein.

Ergänzungsleistungen als Sicherheitsnetz

Reichen AHV- und BVG-Rente nicht aus, um den Existenzbedarf zu decken, besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Diese werden individuell berechnet und decken die Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben (Lebensbedarf, Miete, Krankenkasse) und den anrechenbaren Einnahmen (Renten, Vermögensverzehr). Der EL-Freibetrag beim Vermögen beträgt CHF 30.000 für Alleinstehende und CHF 50.000 für Ehepaare. Darüber hinausgehendes Vermögen wird anteilig angerechnet. Wichtig: Vermögensverzichte (z.B. Schenkungen) in den letzten zehn Jahren werden ebenfalls berücksichtigt.

Tipps für die Vorsorgeplanung

Eine realistische Vorsorgeplanung sollte früh beginnen und regelmässig überprüft werden. Bestellen Sie den individuellen AHV-Kontoauszug bei der zuständigen Ausgleichskasse (kostenlos), um Beitragslücken frühzeitig zu erkennen. Fehlende Beiträge können innerhalb von fünf Jahren nachgezahlt werden. Fordern Sie auch den Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse an und prüfen Sie die prognostizierten Leistungen. Nutzen Sie die Möglichkeit freiwilliger BVG-Einkäufe, insbesondere in den letzten Berufsjahren, und zahlen Sie konsequent den Maximalbetrag in die Säule 3a ein. Planen Sie den Bezugszeitpunkt aller Vorsorgegelder steueroptimiert und verteilt über mehrere Jahre.

AHV-Rententabelle 2026

∅-Jahreseinkommen Monatsrente (ledig) Jahresrente Max. Ehepaarrente/Mt.
CHF 14.700 (Minimum) CHF 1.225 CHF 14.700 CHF 1.838
CHF 30.000 CHF 1.456 CHF 17.472 CHF 2.184
CHF 50.000 CHF 1.813 CHF 21.756 CHF 2.720
CHF 70.000 CHF 2.132 CHF 25.584 CHF 3.198
CHF 88.200+ (Maximum) CHF 2.450 CHF 29.400 CHF 3.675

Volle Beitragsdauer vorausgesetzt (44 Jahre). Ehepaarrente: Summe der Einzelrenten, plafoniert auf 150% der Maximalrente. Die tatsächlichen Werte können durch Erziehungs-/Betreuungsgutschriften und Einkommenssplitting abweichen.

Gesamtrente und Ersatzquote nach Einkommensstufe

Jahreslohn AHV/Monat BVG/Monat* Total/Monat Ersatzquote
CHF 50.000 CHF 1.813 CHF 590 CHF 2.403 57,7%
CHF 70.000 CHF 2.132 CHF 1.070 CHF 3.202 54,9%
CHF 85.000 CHF 2.350 CHF 1.440 CHF 3.790 53,5%
CHF 120.000 CHF 2.450 CHF 1.520 CHF 3.970 39,7%
CHF 180.000 CHF 2.450 CHF 1.520 CHF 3.970 26,5%

* BVG-Rente nur aus dem Obligatorium (koordinierter Lohn, 5,4% umhüllender Umwandlungssatz), bei voller Beitragsdauer ab 25 Jahren und 1,25% Verzinsung. Höhere Löhne über CHF 88.200 sind im BVG-Obligatorium nicht zusätzlich versichert, weshalb die BVG-Rente bei CHF 120.000 und CHF 180.000 gleich hoch ausfällt. Überobligatorische Leistungen können die Rente deutlich erhöhen.

Auswirkung von Vorbezug und Aufschub der AHV-Rente

Bezugsalter Anpassung Rente/Monat bei Max. Differenz zu Alter 65
63 Jahre (Vorbezug -2 J.) -13,6% CHF 2.117 -CHF 333
64 Jahre (Vorbezug -1 J.) -6,8% CHF 2.284 -CHF 166
65 Jahre (ordentlich) 0% CHF 2.450 -
67 Jahre (Aufschub +2 J.) +10,4% CHF 2.705 +CHF 255
70 Jahre (Aufschub +5 J.) +31,5% CHF 3.222 +CHF 772

Der Vorbezug ist ab 63 Jahren möglich, der Aufschub bis maximal 70 Jahre. Die Kürzung bzw. Erhöhung gilt lebenslang und dauerhaft. Auch ein Teilrentenbezug (20-80%) ist möglich.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die maximale AHV-Rente 2026?
Die maximale Einzelrente der AHV beträgt 2026 CHF 2.450 pro Monat (CHF 29.400 pro Jahr). Für Ehepaare gilt eine Plafonierung: Die beiden Einzelrenten duerfen zusammen maximal 150% der Höchstrente betragen, also CHF 3.675 pro Monat. Die volle Rente erhält, wer ab dem 20. Lebensjahr lückenlose AHV-Beiträge bezahlt hat und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens CHF 88.200 aufweist. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer anteiligen Kürzung (1/44 pro fehlendes Jahr).
Was ist die Ersatzquote und warum ist sie wichtig?
Die Ersatzquote gibt an, welcher Anteil des letzten Erwerbseinkommens durch die Rente (AHV + BVG) gedeckt wird. Das Ziel des Drei-Säulen-Systems ist eine Ersatzquote von rund 60%. Bei einem letzten Bruttolohn von CHF 85.000 und einer Gesamtrente von CHF 51.000 beträgt die Ersatzquote 60%. Bei höheren Einkommen sinkt die Ersatzquote typischerweise auf 40-50%, da AHV und BVG-Obligatorium gedeckelt sind. Die Differenz zum gewünschten Lebensstandard ist die sogenannte Rentenlücke, die durch die 3. Säule und private Ersparnisse gedeckt werden muss.
Wie wird die AHV-Rente berechnet?
Die AHV-Rente basiert auf drei Faktoren: der Beitragsdauer (lückenlose Jahre ab 20), dem durchschnittlichen Jahreseinkommen (Summe aller AHV-pflichtigen Einkommen geteilt durch Beitragsjahre, aufgewertet mit Mischindex) und allenfalls Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften. Die Rententabellen der AHV ordnen jedem durchschnittlichen Jahreseinkommen eine monatliche Rente zu. Bei der Berechnung für Ehepaare wird das während der Ehe erzielte Einkommen je hälftig aufgeteilt (Einkommenssplitting).
Wann erreiche ich das ordentliche Rentenalter?
Seit der AHV-21-Reform (in Kraft seit 2024) beträgt das ordentliche Rentenalter für Männer und Frauen 65 Jahre. Für Frauen der Übergangsjahrgänge 1961-1969 gelten gestaffelte Übergangsbestimmungen und Zuschläge. Ein flexibler Rentenbezug ist möglich: Die AHV-Rente kann ab 63 Jahren vorbezogen oder bis 70 Jahre aufgeschoben werden. Ein Vorbezug führt zu einer dauerhaften Kürzung von 6,8% pro Jahr, ein Aufschub zu einer Erhöhung von 5,2% pro Jahr.
Wie kann ich meine Rentenlücke schliessen?
Die Rentenlücke lässt sich durch mehrere Massnahmen verkleinern: Einzahlungen in die Säule 3a (max. CHF 7.258 pro Jahr), freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse, private Ersparnisse und Anlagen, Teilzeitarbeit im Rentenalter oder den Aufschub des AHV-Rentenbezugs. Besonders wirkungsvoll ist die Kombination aus frühzeitigen 3a-Einzahlungen und PK-Einkäufen in den letzten Berufsjahren. Eine Gesamtanalyse aller drei Säulen ist essentiell für eine realistische Planung.

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