Rentenrechner Schweiz 2026 - AHV und BVG Rente schätzen
Schätzen Sie Ihre monatliche Rente aus AHV und BVG, berechnen Sie die Ersatzquote und ermitteln Sie Ihre Rentenlücke. Mit aktuellen Daten für das Referenzjahr 2026.
Schnellrechner: Gesamtrente AHV + BVG
Schätzen Sie Ihre monatliche Gesamtrente und die Ersatzquote.
Geschätzte Rente (monatlich)
CHF 6 194.25
- AHV-Rente
- CHF 2 184.42
- BVG-Rente
- CHF 4 009.83
- Ersatzquote
- 80.05%
- BVG bei Pensionierung
- CHF 707 616.94
So funktioniert die Rentenberechnung in der Schweiz
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen, die zusammen den Lebensstandard im Alter sichern sollen. Die 1. Säule (AHV) deckt den Grundbedarf, die 2. Säule (BVG/Pensionskasse) ergänzt bis zur gewünschten Ersatzquote von rund 60%, und die 3. Säule (private Vorsorge) schliesst verbleibende Lücken. Unser Rentenrechner kombiniert alle drei Komponenten, um Ihnen ein realistisches Bild Ihrer finanziellen Situation im Alter zu geben.
AHV-Rente: Die 1. Säule
Die AHV-Rente wird auf Basis des maßgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens und der Beitragsdauer berechnet. Das maßgebende durchschnittliche Jahreseinkommen setzt sich zusammen aus: dem Erwerbseinkommen (Summe aller AHV-pflichtigen Einkommen, aufgewertet mit dem Mischindex auf den aktuellen Geldwert), allfälligen Erziehungsgutschriften (CHF 44.100 pro Jahr für Jahre mit Kindern unter 16) und Betreuungsgutschriften (bei Pflege von hilflosen Angehörigen). Für verheiratete Personen wird das während der Ehe erzielte Einkommen beider Ehegatten hälftig aufgeteilt (Splitting).
Die volle AHV-Rente erhält, wer ab dem 20. Lebensjahr bis zum ordentlichen Rentenalter (65 Jahre) lückenlose Beiträge geleistet hat, also 44 Beitragsjahre vorweist. Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Kürzung von 1/44 der Rente. Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von CHF 88.200 oder mehr wird die Maximalrente von CHF 2.450 pro Monat erreicht. Die Minimalrente beträgt CHF 1.225 und wird bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen bis CHF 14.700 ausbezahlt.
BVG-Rente: Die 2. Säule
Die BVG-Rente basiert auf dem angesparten Altersguthaben bei der Pensionskasse. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: Zuerst wird das projizierte Altersguthaben bei Pensionierung ermittelt, basierend auf dem aktuellen Guthaben, den zukünftigen Altersgutschriften (7-18% des koordinierten Lohns, je nach Alter) und der Verzinsung (BVG-Mindestzins 2026: 1,25% für das Obligatorium). Dann wird das Guthaben mit dem Umwandlungssatz multipliziert: Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz beträgt 6,8% für das obligatorische Guthaben. Für den gesamten Betrag (obligatorisch und überobligatorisch) liegt der effektive umhüllende Umwandlungssatz bei den meisten Kassen zwischen 4,8% und 5,8%.
Ein konkretes Beispiel: Eine 40-jährige Person mit einem Jahreslohn von CHF 85.000 und einem aktuellen BVG-Guthaben von CHF 150.000 wird bis zum Alter 65 ein Guthaben von rund CHF 460.000 ansparen (bei 1,25% Verzinsung und BVG-Mindestplan). Bei einem umhüllenden Umwandlungssatz von 5,4% ergibt dies eine jährliche BVG-Rente von CHF 24.840 oder CHF 2.070 pro Monat. Zusammen mit der AHV-Rente von rund CHF 2.350 ergibt sich eine Gesamtrente von CHF 4.420 pro Monat, was einer Ersatzquote von 62% entspricht.
Rentenlücke berechnen
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem gewünschten Einkommen im Alter und der voraussichtlichen Rente aus AHV und BVG. Als Faustregel gilt: Für einen ähnlichen Lebensstandard wie während der Erwerbstätigkeit benötigt man im Alter rund 70-80% des letzten Nettolohns. Die Ausgaben für Wohnen bleiben meist ähnlich, während Kosten für Pendeln, Berufskleidung und Verpflegung ausser Haus sinken. Gleichzeitig steigen häufig Gesundheitskosten und Freizeitausgaben.
Bei höheren Einkommen wird die Rentenlücke ausgeprägter. Ein Beispiel: Bei einem Jahreslohn von CHF 150.000 liegt die AHV-Rente bei maximal CHF 2.450 pro Monat und die BVG-Rente aus dem Obligatorium bei rund CHF 1.800 pro Monat (total CHF 4.250). Das entspricht einer Ersatzquote von nur 34%. Um auf 60% zu kommen, müssten monatlich CHF 3.250 zusätzlich aus anderen Quellen fliessen, beispielsweise aus der Säule 3a, überobligatorischem BVG-Guthaben oder privaten Ersparnissen.
Vorbezug und Aufschub der AHV-Rente
Seit der AHV-21-Reform können sowohl Männer als auch Frauen ihre AHV-Rente flexibel zwischen 63 und 70 Jahren beziehen. Ein Vorbezug um ein Jahr führt zu einer dauerhaften Kürzung von 6,8%, ein Vorbezug um zwei Jahre zu einer Kürzung von 13,6%. Umgekehrt erhöht ein Aufschub um ein Jahr die Rente um 5,2%, bei fünf Jahren Aufschub um 31,5%. Die Entscheidung hängt von der individuellen Gesundheit, finanziellen Situation und Lebensplanung ab. Statistisch gesehen lohnt sich der Vorbezug bei einer Lebenserwartung unter 80 Jahren, der Aufschub bei längerer Lebenserwartung.
Neu ist auch die Möglichkeit des Teilrentenbezugs: Sie können einen Teil der AHV-Rente vorbeziehen (zwischen 20% und 80%) und den Rest später abrufen. Dies bietet Flexibilität beim gleitenden Übergang in den Ruhestand und kann steuerlich vorteilhaft sein.
Ergänzungsleistungen als Sicherheitsnetz
Reichen AHV- und BVG-Rente nicht aus, um den Existenzbedarf zu decken, besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Diese werden individuell berechnet und decken die Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben (Lebensbedarf, Miete, Krankenkasse) und den anrechenbaren Einnahmen (Renten, Vermögensverzehr). Der EL-Freibetrag beim Vermögen beträgt CHF 30.000 für Alleinstehende und CHF 50.000 für Ehepaare. Darüber hinausgehendes Vermögen wird anteilig angerechnet. Wichtig: Vermögensverzichte (z.B. Schenkungen) in den letzten zehn Jahren werden ebenfalls berücksichtigt.
Tipps für die Vorsorgeplanung
Eine realistische Vorsorgeplanung sollte früh beginnen und regelmässig überprüft werden. Bestellen Sie den individuellen AHV-Kontoauszug bei der zuständigen Ausgleichskasse (kostenlos), um Beitragslücken frühzeitig zu erkennen. Fehlende Beiträge können innerhalb von fünf Jahren nachgezahlt werden. Fordern Sie auch den Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse an und prüfen Sie die prognostizierten Leistungen. Nutzen Sie die Möglichkeit freiwilliger BVG-Einkäufe, insbesondere in den letzten Berufsjahren, und zahlen Sie konsequent den Maximalbetrag in die Säule 3a ein. Planen Sie den Bezugszeitpunkt aller Vorsorgegelder steueroptimiert und verteilt über mehrere Jahre.
AHV-Rententabelle 2026
| ∅-Jahreseinkommen | Monatsrente (ledig) | Jahresrente | Max. Ehepaarrente/Mt. |
|---|---|---|---|
| CHF 14.700 (Minimum) | CHF 1.225 | CHF 14.700 | CHF 1.838 |
| CHF 30.000 | CHF 1.456 | CHF 17.472 | CHF 2.184 |
| CHF 50.000 | CHF 1.813 | CHF 21.756 | CHF 2.720 |
| CHF 70.000 | CHF 2.132 | CHF 25.584 | CHF 3.198 |
| CHF 88.200+ (Maximum) | CHF 2.450 | CHF 29.400 | CHF 3.675 |
Volle Beitragsdauer vorausgesetzt (44 Jahre). Ehepaarrente: Summe der Einzelrenten, plafoniert auf 150% der Maximalrente. Die tatsächlichen Werte können durch Erziehungs-/Betreuungsgutschriften und Einkommenssplitting abweichen.
Gesamtrente und Ersatzquote nach Einkommensstufe
| Jahreslohn | AHV/Monat | BVG/Monat* | Total/Monat | Ersatzquote |
|---|---|---|---|---|
| CHF 50.000 | CHF 1.813 | CHF 590 | CHF 2.403 | 57,7% |
| CHF 70.000 | CHF 2.132 | CHF 1.070 | CHF 3.202 | 54,9% |
| CHF 85.000 | CHF 2.350 | CHF 1.440 | CHF 3.790 | 53,5% |
| CHF 120.000 | CHF 2.450 | CHF 1.520 | CHF 3.970 | 39,7% |
| CHF 180.000 | CHF 2.450 | CHF 1.520 | CHF 3.970 | 26,5% |
* BVG-Rente nur aus dem Obligatorium (koordinierter Lohn, 5,4% umhüllender Umwandlungssatz), bei voller Beitragsdauer ab 25 Jahren und 1,25% Verzinsung. Höhere Löhne über CHF 88.200 sind im BVG-Obligatorium nicht zusätzlich versichert, weshalb die BVG-Rente bei CHF 120.000 und CHF 180.000 gleich hoch ausfällt. Überobligatorische Leistungen können die Rente deutlich erhöhen.
Auswirkung von Vorbezug und Aufschub der AHV-Rente
| Bezugsalter | Anpassung | Rente/Monat bei Max. | Differenz zu Alter 65 |
|---|---|---|---|
| 63 Jahre (Vorbezug -2 J.) | -13,6% | CHF 2.117 | -CHF 333 |
| 64 Jahre (Vorbezug -1 J.) | -6,8% | CHF 2.284 | -CHF 166 |
| 65 Jahre (ordentlich) | 0% | CHF 2.450 | - |
| 67 Jahre (Aufschub +2 J.) | +10,4% | CHF 2.705 | +CHF 255 |
| 70 Jahre (Aufschub +5 J.) | +31,5% | CHF 3.222 | +CHF 772 |
Der Vorbezug ist ab 63 Jahren möglich, der Aufschub bis maximal 70 Jahre. Die Kürzung bzw. Erhöhung gilt lebenslang und dauerhaft. Auch ein Teilrentenbezug (20-80%) ist möglich.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die maximale AHV-Rente 2026?
Was ist die Ersatzquote und warum ist sie wichtig?
Wie wird die AHV-Rente berechnet?
Wann erreiche ich das ordentliche Rentenalter?
Wie kann ich meine Rentenlücke schliessen?
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