Zum Hauptinhalt springen
Aktualisiert für das Steuerjahr 2026
Mottalib Radif Von Mottalib Radif, begeistert von persönlicher Finanzplanung, MBA INSEAD
Teilen:

Quellensteuer Rechner Schweiz 2026

Berechnen Sie die Quellensteuer in der Schweiz für ausländische Arbeitnehmer. Alle Tarife und Kantone berücksichtigt für das Steuerjahr 2026.

Schnellrechner: Quellensteuer

Schätzen Sie Ihre monatliche Quellensteuer basierend auf Bruttolohn und Kanton.

CHF
Zivilstand

Nettolohn monatlich

CHF 5 396.86

Quellensteuer: CHF 1 603.14/mt

Quellensteuer in der Schweiz - Das vollständige Handbuch für ausländische Arbeitnehmer

Die Quellensteuer ist das Besteuerungsverfahren, das in der Schweiz für ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung angewandt wird. Anders als bei der ordentlichen Veranlagung, bei der die Steuer jährlich per Steuererklärung festgelegt und separat bezahlt wird, zieht der Arbeitgeber die Quellensteuer direkt vom Monatslohn ab und übermittelt sie an die kantonale Steuerverwaltung. Für die rund 650 000 quellensteuerpflichtigen Personen in der Schweiz ist das Verständnis dieses Systems essenziell, um den tatsächlichen Nettolohn einschätzen und mögliche Abzüge geltend machen zu können.

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Die Quellensteuer betrifft mehrere Personengruppen. In erster Linie sind es ausländische Arbeitnehmer, die keinen Schweizer Pass und keine Niederlassungsbewilligung C besitzen. Konkret handelt es sich um Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B (Jahresaufenthalt), einer Kurzaufenthaltsbewilligung L, einer Grenzgängerbewilligung G, vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) und Asylsuchende (Ausweis N). Auch Schweizer mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz erwerbstätig sind, fallen unter die Quellenbesteuerung. Sobald eine Person die Niederlassungsbewilligung C erhält oder einen Schweizer Ehepartner heiratet, wechselt sie in die ordentliche Veranlagung.

Das Tarif-System: A, B, C, D und H

Die Quellensteuer-Tarife richten sich nach dem Zivilstand und der Familiensituation. Jeder Tarif wird mit der Anzahl Kinder kombiniert (z.B. A0, A1, B2):

  • Tarif A: Für ledige, geschiedene oder verwitwete Personen ohne Unterhaltspflichten und ohne Kinder im gleichen Haushalt. Dieser Tarif hat den höchsten Steuersatz, da keine Familienabzüge berücksichtigt werden.
  • Tarif B: Für verheiratete Personen, bei denen nur ein Ehepartner erwerbstätig ist (Alleinverdiener). Der Tarif ist günstiger als A, da der Verheiratetentarif und ein höherer Versicherungsabzug angewendet werden.
  • Tarif C: Für verheiratete Doppelverdiener-Ehepaare, bei denen beide Partner in der Schweiz erwerbstätig sind. Der Tarif berücksichtigt, dass der Ehepartner ein eigenes Einkommen hat, und wendet den proportionalen Tarif an.
  • Tarif D: Für Personen mit Nebenerwerb oder mehreren Arbeitgebern. Auf dem Nebenerwerb wird ein einheitlicher, höher angesetzter Satz angewandt.
  • Tarif H: Für alleinerziehende Personen (ledige, geschiedene oder verwitwete Personen) mit Kindern im gleichen Haushalt. Dieser Tarif ist günstiger als Tarif A, da ein zusätzlicher Abzug für Alleinerziehende berücksichtigt wird.

Die Kinderzahl wird dem Tarif angehängt: B0 bedeutet verheiratet ohne Kinder, B1 mit einem Kind, B2 mit zwei Kindern und so weiter. Jedes zusätzliche Kind senkt den Quellensteuersatz, da die Kinderfreibeträge das steuerbare Einkommen reduzieren.

Kantonale Tarife und ihre enormen Unterschiede

Da die Quellensteuer Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer in einem einzigen Satz zusammenfasst, variiert sie erheblich zwischen den Kantonen. Der maßgebende Kanton ist der Kanton des Arbeitsortes (nicht des Wohnortes), es sei denn, der Arbeitnehmer ist Wochenaufenthalter, dann gilt der Aufenthaltsort. Für eine ledige Person ohne Kinder (Tarif A0) mit einem Monatslohn von CHF 7 000 ergeben sich folgende ungefähre Sätze:

Quellensteuer-Sätze nach Kanton 2026 (Tarif A0, CHF 7 000/Mt.)

Kanton Effektiver Satz ca. Quellensteuer/Mt. Netto nach QSt. + Sozialabz.
Zug5,8%CHF 406CHF 6 083
Schwyz7,5%CHF 525CHF 5 964
Luzern9,8%CHF 686CHF 5 803
Zuerich11,2%CHF 784CHF 5 705
Bern12,8%CHF 896CHF 5 593
Basel-Stadt13,8%CHF 966CHF 5 523
Waadt14,8%CHF 1 036CHF 5 453
Genf15,5%CHF 1 085CHF 5 404

* Tarif A0 (ledig, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer). Sozialabzüge (AHV/IV/EO 5,3% + ALV 1,1% = ca. CHF 511/Mt.) bereits berücksichtigt. Quelle: Offizielle Quellensteuer-Bareme 2026.

Die Reform von 2021 und ihre Auswirkungen

Am 1. Januar 2021 trat eine umfassende Reform der Quellenbesteuerung in Kraft, die erhebliche Änderungen für quellensteuerpflichtige Personen mit sich brachte. Die wichtigste Neuerung ist die Pflicht zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV) für Personen mit einem Bruttoeinkommen von über CHF 120 000 pro Jahr. Diese Personen müssen nun eine vollständige Steuererklärung einreichen und werden wie ordentlich veranlagte Steuerpflichtige behandelt. Die bisher einbehaltene Quellensteuer wird an die resultierende Steuer angerechnet.

Für Personen mit einem Einkommen unter CHF 120 000 besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Berichtigungsantrag (Quasi-Veranlagung) zu stellen. Damit können zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden, die in den pauschalen Quellensteuertarifen nicht berücksichtigt sind: Einzahlungen in die Säule 3a (maximal CHF 7 258 für 2026), effektive Berufsauslagen statt der Pauschale, tatsächliche Fahrkosten, Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Einkäufe in die Pensionskasse und Weiterbildungskosten. Der Berichtigungsantrag muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der Steuerverwaltung des Arbeitskantons eingereicht werden.

Kirchensteuer bei der Quellensteuer

Innerhalb jedes Tarifs gibt es Varianten mit und ohne Kirchensteuer. Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf den Quellensteuersatz erhoben und beträgt je nach Kanton 5 bis 20% der kantonalen Steuer. In vielen Kantonen ist die Standardannahme, dass der Quellensteuerpflichtige Kirchenmitglied ist. Wer keiner anerkannten Landeskirche angehört, kann dem Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung abgeben, um den reduzierten Tarif ohne Kirchensteuer anwenden zu lassen. Bei einem Monatslohn von CHF 7 000 kann die Kirchensteuerbefreiung je nach Kanton CHF 30 bis CHF 100 pro Monat ausmachen.

Tipps für quellensteuerpflichtige Personen

Um Ihre Quellensteuerbelastung zu optimieren, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Säule 3a maximal ausschöpfen: Eine Einzahlung von CHF 7 258 pro Jahr kann über den Berichtigungsantrag geltend gemacht werden und spart je nach Kanton CHF 500 bis CHF 1 100 an Quellensteuer.
  • Effektive Berufsauslagen deklarieren: Wenn Ihre tatsächlichen Kosten (Fahrweg, Verpflegung, Weiterbildung) die in den Tarifen eingerechnete Pauschale übersteigen, lohnt sich der Berichtigungsantrag.
  • Kirchensteuer prüfen: Wenn Sie keiner anerkannten Landeskirche angehören, teilen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mit, damit der günstigere Tarif angewandt wird.
  • Tarif prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber den richtigen Tarif anwendet. Änderungen im Zivilstand oder bei der Kinderzahl müssen zeitnah gemeldet werden.
  • Pensionskasseneinkauf: Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können über den Berichtigungsantrag abgezogen werden, was die Steuerbelastung erheblich reduziert.
  • Frist beachten: Der Berichtigungsantrag muss bis am 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Versäumte Fristen können in den meisten Kantonen nicht nachgeholt werden.

Wechsel von der Quellensteuer zur ordentlichen Veranlagung

Der Wechsel in die ordentliche Veranlagung erfolgt automatisch bei Erteilung der Niederlassungsbewilligung C oder bei Heirat mit einem Schweizer Bürger oder einer Person mit C-Bewilligung. Ab dem Zeitpunkt des Wechsels werden Sie nicht mehr an der Quelle besteuert, sondern erhalten eine jährliche Steuerrechnung. Die Steuern werden dann nicht mehr monatlich vom Lohn abgezogen, was bedeutet, dass Ihr monatlicher Nettolohn zunimmt. Sie müssen jedoch die Steuern quartalsweise vorausbezahlen (Akontobeiträge) und am Jahresende eine Steuererklärung einreichen.

Beachten Sie, dass der Wechsel zur ordentlichen Veranlagung nicht immer vorteilhaft ist. In Kantonen mit hoher Steuerbelastung und für Personen ohne wesentliche Abzüge kann die Quellensteuer durch ihre eingebauten Pauschalen günstiger sein als die ordentliche Veranlagung. Vor dem Wechsel empfiehlt sich deshalb eine Vergleichsrechnung.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss in der Schweiz Quellensteuer zahlen?
Quellensteuer zahlen ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C, also Personen mit Aufenthaltsbewilligung B (Jahresaufenthalt), L (Kurzaufenthalt), G (Grenzgänger) sowie Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene. Auch Schweizer mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz erwerbstätig sind, unterliegen der Quellensteuer. Seit 2021 werden quellensteuerpflichtige Personen mit einem Bruttoeinkommen über CHF 120.000 pro Jahr nachträglich ordentlich veranlagt.
Wie wird die Quellensteuer berechnet?
Die Quellensteuer wird direkt vom Arbeitgeber auf dem monatlichen Bruttolohn einbehalten und an die kantonale Steuerverwaltung abgeführt. Der anwendbare Steuersatz hängt von drei Faktoren ab: dem Kanton des Arbeitsortes, dem Zivilstand (Tarif A für Ledige, B für Verheiratete, C für Doppelverdiener) und der Kinderzahl. Die Tarife beinhalten bereits Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer sowie Pauschalen für Berufsauslagen und Versicherungen.
Was sind die Quellensteuer-Tarife A, B und C?
Tarif A gilt für ledige, geschiedene und verwitwete Personen ohne Kinder. Tarif B gilt für verheiratete Alleinverdiener. Tarif C gilt für Doppelverdiener-Ehepaare. Tarif D gilt für Personen mit Nebenerwerb. Tarif H gilt für alleinstehende Personen mit Kindern (Alleinerziehende). Die Tarife werden mit der Kinderzahl kombiniert, z.B. B1 für verheiratete Alleinverdiener mit einem Kind.
Kann ich als quellensteuerpflichtige Person Abzüge geltend machen?
Ja, seit 2021 können quellensteuerpflichtige Personen einen Berichtigungsantrag stellen, um zusätzliche Abzüge geltend zu machen: Säule-3a-Einzahlungen, effektive Berufsauslagen, Fahrkosten, Schuldzinsen und Unterhaltsbeiträge. Der Antrag muss bis am 31. März des Folgejahres bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden. Ab CHF 120.000 Bruttoeinkommen erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung automatisch.
Wie unterscheidet sich die Quellensteuer zwischen den Kantonen?
Die Quellensteuer-Tarife variieren erheblich zwischen den Kantonen, da sie Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer kombinieren. Für eine ledige Person mit CHF 7.000 Monatslohn (Tarif A0) reichen die effektiven Sätze von rund 5,8% in Zug bis über 15% in Genf. Der Arbeitskanton, nicht der Wohnkanton, bestimmt den anwendbaren Tarif. Die offiziellen Tarife werden jährlich von der ESTV publiziert.

Verwandte Rechner und Ratgeber

Bewerten Sie diese Seite